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Bastian Zimmermann · accounting_sim
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Häufige Fragen

Ich habe eine PDF-Rechnung bekommen. Reicht das nicht?

Nein. Seit dem 1.1.2025 gilt ein einfaches PDF nicht mehr als E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält einen strukturierten Datensatz (XRechnung oder ZUGFeRD). RechnungOK erkennt beim Öffnen sofort, was du vor dir hast – und sagt dir, wenn ein PDF keine Rechnungsdaten enthält, damit du beim Absender nachfassen kannst.

Wie bekomme ich eine Rechnung in die App?

Drei Wege: über das Teilen-Menü deines Handys (Mail-Anhang antippen → Teilen → RechnungOK), über „Datei öffnen“ aus deinem Speicher – oder du verbindest dein Rechnungs-Postfach, dann holt die App neue E-Rechnungen selbst ab (Pro-Funktion).

Was bedeuten Grün, Gelb und Rot bei der Prüfung?

Grün: Alle Pflichtangaben sind da und die Beträge stimmen rechnerisch. Gelb: Etwas ist auffällig, aber nicht zwingend ein Fehler – etwa eine fehlende Leitweg-ID, die du nur bei Behörden brauchst. Rot: Es fehlt etwas Wesentliches, zum Beispiel die Steuernummer des Lieferanten. Zu jedem Punkt steht in der App im Klartext, worum es geht.

Wo werden meine Rechnungen gespeichert?

Dort, wo du es festlegst: auf dem Gerät, in iCloud, Google Drive, Dropbox oder einem anderen Speicherort, den dein Handy anbietet. RechnungOK betreibt keine eigene Dokumenten-Cloud. Für die Datensicherung deines Speicherorts bist du verantwortlich – sichere regelmäßig, zum Beispiel zusätzlich auf eine eigene Festplatte.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Buchungsbelege – dazu zählen Rechnungen – sind acht Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. RechnungOK berechnet das je Beleg und zeigt es dir an. Bei E-Rechnungen ist der strukturierte Datensatz aufzubewahren, nicht nur ein Ausdruck.

Ich habe mich in einer Rechnung vertan. Kann ich sie ändern?

Nach dem Ausstellen nicht mehr – das ist so gewollt und rechtlich geboten. Stattdessen erzeugst du in der App eine Stornorechnung, die auf das Original verweist, und schreibst die Rechnung neu. So bleibt der Verlauf nachvollziehbar.

Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Betrifft mich das überhaupt?

Ja, teilweise. Vom Ausstellen einer E-Rechnung bist du befreit – empfangen und aufbewahren können musst du sie aber trotzdem. RechnungOK kennt den Kleinunternehmer-Fall und weist ihn in ausgehenden Rechnungen korrekt aus, wenn du ihn einschaltest.

Wie kündige ich mein Abo?

Über die Abo-Verwaltung deines App-Store- bzw. Google-Play-Kontos, nicht in der App. Deine Rechnungen bleiben dabei in deinem Speicher – sie gehören dir und verschwinden nicht.

Ersetzt RechnungOK meinen Steuerberater?

Nein. RechnungOK hilft dir, formal korrekte Rechnungen zu erstellen, eingehende zu prüfen und ordentlich aufzubewahren. Steuerliche Beratung im Einzelfall leistet die App nicht.

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